Arbeitsordnung / -einsatz
Arbeitseinsatz
Vollmitglieder sind verpflichtet zwei Arbeitsstunden im Rahmen von Arbeitseinsätzen oder Veranstaltungen zu leisten. Alternativ kann anstelle des Arbeitseinsatzes ein zusätzlicher Bewirtungsdienst geleistet werden (1 Tag). Die erbrachte Arbeitsleistung wird in einer Arbeitsliste dokumentiert. Jedes Mitglied kümmert sich persönlich um die Eintragung seiner Arbeitsleistung.
Ein Arbeitseinsatz kann bei folgenden Tätigkeiten erledigt werden:
- Frühjahrsinstandsetzung (April)
- Plätze winterfest machen (Oktober)
- Hilfe bei Veranstaltungen (Grillen, Ausschank, Trainertätigkeiten usw.)
- Zusätzlicher Bewirtung (1 Tag)
- Bewirtung beim Winter-Stammtisch (immer Freitag 18-22 Uhr)
- Unterjährige Arbeiten (Gartenpflege, Instandhaltungen usw.)
Die geleisteten Stunden werden in einer Arbeitsliste beim 2. Vorsitzenden erfasst.
Hat am Jahresende ein Mitglied die zu erbringenden Arbeitsstunden nicht abgeleistet, werden diese mit dem aktuell festgelegten Stundensatz gemäß Beitragsordnung berechnet.
Bei allen Fragen zum Thema Arbeitseinsatz kannst du dich an den 2. Vorsitzenden wenden.